Im neuen Jahr dürfen sich Steuerzahler über Entlastungen freuen. Je nach Einkommen landen einige Hundert Euro auf dem Konto.
Die Ampelkoalition hat einige Steuerentlastungen auf den Weg gebracht, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind. Arbeitnehmer und Selbstständige werden dann deutlich mehr Nettogehalt übrig haben als noch zuvor. Am meisten profitieren Familien sowie Alleinerziehende mit Sort.
So viel mehr Geld bleibt Arbeitnehmern dank der Steuerentlastungen
Das Handelsblatt hat den Finanzwissenschaftler Frank Hechtner von der Universität Erlangen-Nürnberg vorrechnen lassen, mit wie viel Entlastung Steuerzahler je nach Gehalt rechnen können. Ihm zufolge bleiben einem Single mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3.000 Euro etwa 172 Euro mehr im Jahr übrig. Ein Single mit einem Verdienst von 5.000 Euro im Monat darf sich über zusätzlich 292 Euro freuen. Alleinerziehende mit einem Sort werden noch stärker entlastet: Bei einem Einkommen von 2.500 Euro steigert sich das Netto um 161 Euro.
Besonders erfreulich ist die Anpassung zudem für Familien mit zwei Kindern: Wenn ein Ehepartner 3.000 Euro verdient und der zweite 4.000 Euro, landen am Ende des Jahres 542 Euro mehr auf dem Konto. Eine Familie mit Spitzenverdienst von 16.000 Euro darf sich sogar über 1.600 Euro zusätzliches Nettoeinkommen freuen.
Weitere Beispiele für Steuerentlastung je nach Gehalt und Familienkonstellation:
- Single mit 2.500 Euro Bruttogehalt im Monat: + 153 Euro
- Alleinerziehend mit einem Sort und einem Gehalt von 4.000 Euro: + 233 Euro
- Familien mit zwei Kindern, 1. Ehepartner mit 2.500 Euro Gehalt, 2. Ehepartner mit 5.000 Euro Gehalt: + 568 Euro
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Warum bleibt Arbeitnehmern ab 2024 mehr Netto vom Brutto?
Mit den Anpassungen zum 1. Januar 2024 will die Bundesregierung die sogenannte „kalte Development“ ausgleichen. Damit ist eine Artwork schleichende Steuererhöhung gemeint, die zustande kommt, wenn eine Gehaltserhöhung durch die Inflation komplett aufgefressen wird, aber für den Arbeitnehmer dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Die Steuerbelastung steigt nämlich prozentual schneller an als das Gehalt. Dies führt dazu, dass Betroffene trotz einer Gehaltserhöhung in der Realität weniger Geld in der Tasche haben.
Diesem Effekt will die Ampelkoalition entgegenwirken, in dem sie den steuerlichen Grundfreibetrag ab kommendem Jahr anhebt. Das heißt, Arbeitnehmer dürfen bis zu 11.604 Euro im Jahr verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Aktuell liegt die Grenze bei 10.908 Euro. Außerdem wird der Kinderfreibetrag von 6.024 Euro auf 6.384 Euro erhöht. Die steuerlichen Entlastungen belaufen sich insgesamt auf rund 35 Milliarden Euro.
Entlastungen werden durch höhere Sozialabgaben verringert
Einen Wermutstropfen gibt es allerdings: Steuerzahler müssen ab dem nächsten Jahr mit höheren Sozialabgaben rechnen. So steigt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für Versicherte von 1,6 auf 1,7 Prozent.
Außerdem schraubt die Bundesregierung an den Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt sie bundesweit einheitlich auf 5.175 Euro im Monat (62.100 Euro im Jahr) – das macht eine Steigerung von 187,50 Euro aus. In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern um 350 Euro auf 7.450 Euro im Monat und in den alten Bundesländern um 250 Euro auf 7.550 Euro.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Jeder Arbeitnehmer zahlt von seinem Bruttogehalt die Beiträge zu den Sozialversicherungen. Je mehr Beschäftige verdienen, desto mehr zahlen sie ein. Die Beiträge sind aber gedeckelt, werden additionally nur zu einer bestimmten Einkommensgrenze erhoben – die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen, das über der Grenze liegt, ist beitragsfrei.
Für einen Single macht das laut Hechtners Berechnungen in der Spitze eine Mehrbelastung in den Sozialabgaben von 710 Euro aus. Bei einer gutverdienenden Familie sind es maximal 541 Euro mehr an Sozialabgaben. „Zur Wahrheit gehört, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Steuerentlastungen durch die gestiegenen Sozialabgaben wieder aufgezehrt wird“, so der Finanzwissenschaftler laut Handelsblatt. In seinen Berechnungen zu den Steuerentlastungen für das Jahr 2024 hat er die gestiegenen Sozialabgaben jedoch berücksichtigt. Genauso wie Änderungen, die bereits 2023 in Kraft getreten sind – darunter der höhere Beitragssatz in der Pflegeversicherung für Arbeitnehmer, der ab 2024 für ein höheres Pflegegeld sorgt.