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Bis zu 4.000 Euro jährlich können Sie von haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen. Doch dabei müssen einige Dinge beachtet werden.
In einer Wohnung und einem Haus fallen das ganze Jahr über viele Arbeiten an – erst recht, wenn man zusätzlich noch einen Garten besitzt. Wem das zu viel Arbeit ist oder zeitlich nicht möglich ist, holt sich gerne externe Hilfe. Wenn Sie damit eine Firma oder eine selbstständige Particular person beauftragen, können Sie 20 Prozent der Kosten steuerlich absetzen. Jährlich können Sie auf diese Weise 4.000 Euro einsparen. Doch nicht alle Arbeiten fallen unter diese Regelung.
Dienstleistungen müssen in Ihrem Haushalt erledigt werden
Die wichtigste Voraussetzung dabei ist laut Finanztip.de, dass es sich um reine Dienstleistungen handelt, die in Ihrem Haushalt ausgeführt werden. Beispielsweise können Sie Teile der Kosten absetzen, wenn Ihnen eine Haushaltshilfe in Ihrer Küche Speisen zubereitet, nicht aber, wenn ein Catering-Service Ihnen Essen nach Hause liefert. Denn die Arbeiten müssen in Ihrer Wohnung, Ihrem Haus oder Ihrem Grundstück erledigt werden.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Laubblasen oder Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück sind als haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie einen Hundegassi-Service beauftragen, der mit Ihrem Hund außerhalb Ihres Grundstücks spazieren geht. Der Bundesfinanzhof lehnte 2017 in Hessen eine Nichtzulassungsbeschwerde des Finanzamts ab. Hundebesitzer sollten sich im Fall, dass das Finanzamt ihren Antrag ablehnt, auf eben jenes Gerichtsurteil beziehen.
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Neben den reinen Dienstleistungen können Sie auch Verbrauchsmaterialien wie Reinigungsmittel oder Streugut steuerlich absetzen. Folgende haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie beispielsweise in Ihre Steuererklärung einfließen lassen:
- Hausmeisterleistungen
- Reinigung der Wohnung
- Reinigung der Fenster
- Gartenarbeiten aller Art innerhalb des Grundstücks
- Fußwegreinigung und Winterdienst
- Kinderbetreuung zu Hause
- Betreuung und Versorgung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück
- Pflegedienstleistungen
Eine der Hauptgründe dafür, dass die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen teilweise absetzbar sind, ist die Intension, Schwarzarbeit entgegenzuwirken, erklärt Steuer.de. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass nur Ausgaben absetzbar sind, die per Überweisung bezahlt wurden. Die Belege davon gilt es aufzubewahren und Ihrer Steuererklärung beizulegen. Andere Steuerersparnisse erhalten Sie dagegen auch ohne Belege.
Maximalgrenze der Steuerermäßigung abhängig vom Beschäftigungsverhältnis
Eine wichtige Rolle bei dem Absetzen von haushaltsnahen Dienstleistungen spielt das Beschäftigungsverhältnis des Antragsstellers. Die Grenze von 4.000 Euro jährlich gilt nämlich nur für Menschen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Minijobber hingegen dürfen jährlich lediglich 510 Euro absetzen.
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