Die Neos warnen vor einem „Schlupfloch“ im System. Und: Die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch das Sozialministerium zeigt, dass Menschen mit mehr als 30 Versicherungsjahren kaum zu den Mindestpensionisten zählen.
Weniger als ein Euro erworbener Pensionsanspruch in Österreich, und trotzdem eine „Mindestpension“ bekommen, kann das sein? Es kann – wie die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Neos-Abgeordneten Gerald Loacker durch das Sozialministerium zeigt.
Darin wird nämlich erstmals vor einer größeren Öffentlichkeit ein solcher Fall dokumentiert. Grund dafür struggle die Aufforderung Loackers, eine Gliederung der Ausgleichszulagen-Bezieher je nach den in Österreich erworbenen Pensionsansprüchen vorzunehmen. Hintergrund: Wer in Österreich lebt und eine Pension unterhalb dessen, was landläufig als „Mindestpension“ bezeichnet wird, hätte, der erfährt eine Aufstockung – die sogenannte Ausgleichszulage. Für Alleinstehende liegt diese aktuell bei 1218 Euro im Monat, für einen gemeinsamen Haushalt zweier Ehepartner bei rund 2000 Euro.